Betriebswirtschaftliche Beratung

Wir beraten Sie umfassend im Bereich der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre.

Gründungs- und Wachstumsberatung

Gerade die übermäßig hohe Anzahl an Insolvenzen in den ersten vier Jahren nach der Gründung zeigt, wie wichtig die Beratung eines Existenzgründers durch erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Rahmen der Existenzgründung ist. Hierbei sind in keinem Falle nur steuerliche Fragestellungen von Belang, sondern in erster Linie betriebswirtschaftliche.

Gerade wir Wirtschaftsprüfer als „Experten der Wirtschaft“ können Ihnen wichtige Hilfestellung bei den ersten Schritten in Ihre selbständige Existenz geben und Ihnen die Erfahrung einer schnellen Insolvenz ersparen.

Aber auch wachsende Unternehmen benötigen Unterstützung in Entscheidungssituationen. So müssen den Banken bzw. anderen Finanzgebern Businesspläne vorgelegt werden oder umfangreiche Investitions- oder Finanzierungsrechnungen erstellt werden.

Bei allen auftretenden Fragestellung erhalten Sie durch uns professionelle und kompetente Hilfe und Beratung.

Gestaltungsberatung

Im Gegensatz zu der sog. „Deklarations- und Durchsetzungsberatung“, bei der es im Regelfall um bereits abgeschlossene Sachverhalte geht, ist die Steuergestaltungsberatung zukunftsorientiert. Die Steuergestaltungsberatung geht somit weit über das „Ausfüllen von Steuererklärungen“ hinaus und bedeutet BERATUNG. Bei der Steuergestaltungsberatung müssen zukünftige Entwicklungen berücksichtigt und steuerrechtlich beurteilt werden. Hierin zeigt sich auch die enge Verbindung zur betriebswirtschaftlichen Beratung.

Gerade da unsichere Entwicklungen die Planung von Sachverhalten erschweren und die Steuergesetzgebung und Steuerrechtsprechung weitere Unsicherheitsfaktoren darstellen, ist die gemeinsame Entwicklung von plausiblen und realistischen Zukunftsszenarios ein wichtiges Informationsmittel gerade für Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und Vermieter. Aber auch für Privatleute wie z.B. Arbeitnehmer kann die Gestaltungsberatung ein wichtiges Hilfsmittel bei Ihren Entscheidungen sein.

Im Rahmen der Gestaltungsberatung bieten wir im Wesentlichen Hilfe bei folgenden Fragestellungen:

1. Steuerliche Auswirkungen bestimmter Verträge Verträge wie z.B. Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge, Pensionszusagen, Miet- und Pachtverträge usw. sind stets auch steuerlich relevant. Die Überprüfung derartiger Verträge unter steuerlichen Gesichtspunkten ist daher für das Erreichen des gesetzten Zieles von erheblicher Bedeutung.

2. Erstellen von Gutachten Der Bedarf an gutachterlicher Tätigkeit im Bereich von steuerlichen Sachverhalten kann bei den unterschiedlichsten Gestaltungsaufgaben auftreten. Häufigster Anwendungsfall dürfte hier die Rechtsformwahl sein. Nach den zahlreichen Änderungen der steuerlichen Gesetzte durch den Gesetzgeber in den letzten Jahren, ist der Überblick über die richtige Rechtsformwahl – auch bei vielen Experten – weitestgehend verloren gegangen. Die früher aufgestellten Faustregeln gelten heute nicht mehr. Die gutachterliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Rechtsformwahl hat deshalb an Bedeutung erheblich zugenommen. Auch die Gestaltung der Unternehmensnachfolge, die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft oder einer Betriebsstätte kann Gegenstand eines steuerlichen Gutachtens sein. Im Vorfeld und zur Vorbereitung von Umstrukturierungsmaßnahmen sollte eine Überprüfung des optimalen steuerlichen Weges durch ein Gutachten vorgenommen werden. Hierdurch wird für den Mandanten entsprechende Entscheidungssicherheit geschaffen.

3. Neustrukturierung von Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen. Früher oder später wird sich jeder Unternehmer mit dem Gedanken beschäftigen, ob die derzeitige Unternehmensstruktur, angefangen von der Rechtsform bis hin zur organisatorischen Gestaltung des Aufbaus, noch zeitgemäß ist. In diesem Zusammenhang können wir für Sie zum wichtigen, qualifizierten Partner werden. Die Planung und Durchführung derartiger Umstrukturierungen von Unternehmen ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben, die sich den Beteiligten eröffnen. Durch das neue Umwandlungsrecht haben sich eine Fülle von Möglichkeiten ergeben, die zuvor auf Grund steuerlicher Sanktionen nicht oder nicht ohne weiteres möglich gewesen waren.

4. Einrichtung einer Kosten- und Leistungsrechnung bzw. Unterstützung beim Aufbau eines Controlling-Systems, Informationen über das Unternehmen sind für jeden Unternehmer von entscheidender Bedeutung. Zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen aber auch zur Steuerung von Abläufen in einem Unternehmen ist das Wissen um die entscheidungserheblichen Daten von überragender Wichtigkeit. Hier können wir Sie bei der Einrichtung eines effizienten internen Kontroll- und Informationssystems unterstützen.

Nachfolge- und Erbschaftsteuerberatung

Viel mehr als auf rein juristische Fragen kommt es bei der Unternehmensnachfolge-Beratung darauf an, rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche und psychologische Dinge miteinander in Einklang zu bringen. Hier ist Expertenwissen gefragt, da mit viel Einfühlungsvermögen in die Situation und die Interessen der verschiedenen Beteiligten die Komplexität der Nachfolgefrage behandelt werden muß. So muß beispielsweise dem Senior verdeutlicht werden, wann es Zeit ist „loszulassen‘; damit das eigene Lebenswerk rechtzeitig in die richtigen Hände gelangt und seinen Schöpfer überdauert. Dabei müssen die potentiellen Nachfolgekandidaten danach beurteilt werden, wer am besten in der Lage ist, das Unternehmen weiterzuentwickeln. Und es muß eine befriedigende Lösung für die nicht berücksichtigten Familienangehörigen gefunden werden. Oftmals müssen hierbei verschiedene und teilweise gegenläufige Interessen berücksichtigt und allen angemessen Rechnung getragen werden. So müssen regelmäßig mindestens vier Interessen miteinander zur Deckung gebracht werden:

1. Der Unternehmer möchte die Versorgung seiner nächsten Angehörigen sicherstellen, vor allem die Versorgung des überlebenden Ehegatten.

2. Der Unternehmer möchte sein Lebenswerk bewahren, und das ist bei einem engagierten Unternehmer das Unternehmen, das er aufgebaut hat oder das er seinerseits übernommen und zum Erfolg geführt hat.

3. Der Unternehmer möchte den Familienfrieden erhalten.

4. Der Unternehmer möchte vermeiden, daß der Löwenanteil des Nachlasses an den Staat fällt.

Hält man sich diese Zielsetzung vor Augen, so wird klar, daß die gesetzliche Erbfolge höchstens in Ausnahmefällen zur Erbfolge in Unternehmensvermögen taugt und die in Formularbüchern dargestellten Gestaltungen nur bedingt brauchbar sind. Der Unternehmer muß also testieren, und zwar frühzeitig, und er muß mit Hilfe von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwalt, die dabei kooperieren müssen, seine letztwillige Verfügung in regelmäßigen Zeitabständen darauf überprüfen, ob sie noch paßt oder ob sie an geänderte Verhältnisse anzugleichen ist.

Es muß verhindert werden, daß das Unternehmen durch die Geltendmachung von Pflichtteilsrechten ausblutet. Ebenso muß verhindert werden, daß die Steuerlast so groß wird, daß sie nur noch durch Zerschlagung des Unternehmens aufgebracht werden kann.

Ärzte- und Freiberuflerberatung

Zwar existiert kein „spezielles“ Steuerrecht für Freiberufler, dennoch unterscheidet sich dieses Beratungsfeld aufgrund verschiedener Faktoren von dem eines gewerblichen Unternehmens. So ist der Erfolg einer Praxis bzw. Kanzlei stärker geprägt durch den persönlichen Einsatz des Freiberuflers. In den meisten Fällen sind auch strenge berufsrechtliche Regeln zu beachten.

Wir setzen – sehr stark getragen durch unsere langjährige Erfahrung auf diesen Gebiet – auf die Beratung und Betreuung von Heilberuflern.

Die Entwicklungen im Gesundheitswesen verlangen ein immer intensiveres unternehmerisches Handeln und Denken der Heilberufler.

Da aufgrund der staatlichen Deregulierung des Gesundheitsmarktes und der Budgetierung der Abrechnungsmöglichkeiten keine Möglichkeiten zur Umsatzexpansion gegeben sind, sind Sie gezwungen neue Umsatzquellen und Märkte zu erschließen oder aber die Kosten massiv zu senken und zu kontrollieren, z.B. durch moderne Kostenrechnungssysteme, um Ihren Gewinn und damit auch Ihre Liquidität zu erhöhen.

Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg zum Unternehmer, der in seiner Praxis alle modernen betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten zur Optimierung seiner Effizienz anwenden möchte.

Darüber hinaus erbringen wir folgende weitere Dienstleistungen für Heilberufler:

1. Steuerliche Betreuung angestellter Heilberufler

2. Betreuung von Heilberuflern mit dem Ziel der Niederlassung

Zentraler Ansprechpartner für Sie durch unsere Kontakte

Standort- und Rentabilitätsanalysen

Beistand bei Finanzierungsgesprächen

Kaufpreisfindung einer avisierten Praxis

Break-Even-Analysen (Gewinnzonen-Analysen)

Überprüfung von Vertragsgestaltungen unter steuerlichen Gesichtspunkten

Einrichtung und Pflege von Kostenrechnungssystemen und anderen Kontrollinstrumenten

3. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung selbständiger Heilberufler

Führung der Buchhaltung

Erstellen der Gehaltsabrechnungen

Steuererklärungen und -Steuerdurchsetzungen

Vorausberechnung der Jahressteuern

Durchsetzung Ihrer Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden

Gerichtliche Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten

Einrichtung und Pflege von Kostenrechnungssystemen und anderen Kontrollinstrumenten

Praxissanierung

Gutachtenerstellung zur Ermittlung des Praxiswertes bei Praxisverkauf, Gründung einer Gemeinschaftspraxis ausgehend von einer bestehenden Einzelpraxis oder im Scheidungsfalle

Zentraler Ansprechpartner im Falle des Praxisverkaufs durch unsere Kontakte

4. Finanz- und Vermögensberatung

Vermögensaufbau mit Hilfe von Steuerersparnis

Steuerlich optimierte Vermögensübertragung im Erlebens- und Todesfall

Firmen- und Praxisbewertung

Gelegenheiten bei denen der Wert eines Unternehmens oder einer Praxis zu ermitteln ist bzw. wo dieser Wert von Relevanz ist, gibt es viele. So kann z.B. die Frage nach der Bonität, über die Altersvorsorge, der Nachfolgeberatung oder des Kaufpreises auftreten.

Der Wert eines Unternehmens ist oftmals ein Streitpunkt zwischen Verhandelnden, Erben oder im Bereich von Ehescheidungen. Hier ist es wichtig, rechtzeitig die relevanten Werte zu kennen.

Wir helfen bei der Einschätzung Ihres Firmen- bzw. Praxiswertes oder führen Due Dilligence Prüfungen durch.

Auch für den Bereich von Abfindungen in Gesellschaftsverträgen kann die Ermittlung der Firmen- und Praxiswerte relevant sein. In allen Fällen können wir als Gutachter, Konfliktlöser oder auch als Ihr Partner auftreten.

In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu erwähnen, dass die von dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer entwickelten „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensberatungen“ allgemein als die maßgebenden Grundsätze anerkannt sind.

Bei Freiberuflern, bei denen Praxiskaufpreise in der Regel nach dem sogenannten Muplikatorverfahren (d.h. in der Regel ein x-faches des Umsatzes) ermittelt werden, setzt vielfach ein Umdenken ein, da der Umsatz in der Regel nicht ein Maßstab für den Wert einer Praxis sein kann, da u.a. die Kostenstruktur hierbei völlig unbeachtet bleibt. Auch in diesen Fällen kann eine frühzeitige Bewertung unliebsame Überraschungen vermeiden. Ihre individuellen Ziele können Sie zusammen mit uns bei Kenntnis der relevanten Zahlen, Daten und Fakten besser realisieren.

Vermögensgestaltungsberatung und Finanz-Coaching

Bei vielen Vermögensangelegenheiten, z.B. beim Kauf von Wertpapieren und Immobilien oder in Sachen der Altersvorsorge, stellen sich dem Mandanten Fragen, die weit über das Steuerrecht hinausreichen und die der Mandant zusammen mit uns lösen kann. Mit wachsendem Vermögen des Mandanten wird Vermögensplanung immer dringlicher, zugleich jedoch auch komplizierter.

In diesem Dilemma suchen Mandanten nach individuellen Lösungen. Da in aller Regel in der Familie und im Freundeskreis das notwendige Know-how fehlt, braucht der Mandant Hilfe von außen.

Finanzdienstleister, wie zum Beispiel Banken, Versicherungen, Finanz- und Vermögensberater jedoch beraten sehr oft wenig kompetent und umfassend und setzen ein konkretes Kauf- bzw. Anlageinteresse beim Mandanten voraus, bevor eine Beratung und eingehende Vermögensplanung erstellt wird. Inwieweit das Ergebnis für den Mandanten dann optimal ausfällt, hängt in erster Linie davon ab, wie günstig das von ihm gewählte Unternehmen im Verhältnis zum Markt anbietet. Denn auf fremde Produkte wird in einer solchen Beratung – trotz teilweise gegenteilig lautender Werbung – natürlich nicht hingewiesen.

Die Schwächen der oben genannten Praxis der Vermögensberatung sind unsere Stärken. In der Regel ist der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der einzige völlig unabhängige und sachkundige Berater seiner Mandanten. Er arbeitet unabhängig von Provisionen und Verkaufsvorgaben. Außerdem kennt er die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seiner Mandanten aus jahrelanger Beratung genauer als jeder andere. Finanzdienstleister sind oft nur über bestimmte Teilbereiche des Vermögens und Einkommens ihrer Kunden informiert.

Die Stellung des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters ist dadurch einzigartig.

Der Mandant bekommt Gesamtberatungen und Gesamtkonzepte und neben hervorragenden Produkten auch eine auf seine Bedürfnisse abgestimmte Beratung, die zudem durch Service, Mandantennähe und -freundlichkeit sowie Beratungsintensität gekennzeichnet ist. Die Finanzplanung umfaßt die Ruhestands-, Vermögens- und Anlageplanung und einen Finanzplan i.S. einer Ausgaben- und Einnahmerechnung.

Es ist notwendig, sich mit den in jeder Lebensphase wechselnden finanziellen Möglichkeiten und Bedürfnissen des Mandanten zu beschäftigen. Beratung in der Vermögensgestaltung kann keine einmalige Aktion sein. Sie stellt vielmehr einen Prozeß in mehreren Stufen dar, der sich nach der individuellen Situation des Mandanten richtet.