Die Überlassung oder Vermietung von Praxisräume samt der medizinischen Ausstattung an einen Arzt ist grundsätzlich kein Teil einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung. Bei der reinen Überlassung von Praxisräumen samt Ausstattung durch einen Arzt an andere Ärzte handelt...
Die Seminare eines Geistheilers sind gleich aus mehreren Gründen keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung. Die Umsätze einer Geistheilerin, die Seminare anbietet, sind nicht als Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Für eine Steuerfreiheit müsste eine...